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EU ist sich einig: Uploadfilter und Leistungsschutzrecht beschlossen

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EU

Offenbar gab es erheblichen Druck vor der herannahenden EU-Wahl – so hat sich die EU nun doch noch geeinigt. Nachdem es kurzzeitig so aussah, als würde die Reform vor der Wahl nicht mehr zustande kommen, gab es am Wochenende einen Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich. Dieser wurde jetzt im Eiltempo durch den Trilog gepeitscht. Der Vorschlag wurde bereits im Vorfeld von Gegnern als „die Extremversion“ kritisiert. Am Ende werden nur sehr wenige Online-Plattformen ohne Upload-Filter auskommen, weiters sehen auch wir die Freiheit des Internets dadurch bedroht.

Damit ist das monatelange Tauziehen abgeschlossen. Die Uploadfilter sind nicht nur bei Internetaktivisten höchst umstritten, auch große Konzerne äußerten sich in der Vergangenheit dagegen. Google rührte groß die Werbetrommel, selbst die Filmindustrie – eine Branche, die eigentlich davon profitieren sollte – äußerte sich im Vorfeld negativ gegen die neue Regelung. Jetzt gibt es am Text der Reform an sich nichts mehr zu rütteln. Nachdem sich der Trilog einig ist, soll die Abstimmung in wenigen Wochen folgen.

Das bringen Uploadfilter

Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche neue Regelungen. Beginnen wir mit Artikel 13: Internetplattformen müssen jetzt sogenannte Uploadfilter installieren. Damit werden vom Nutzer hochgeladene Inhalte – also Audio, Video und Bilder – geprüft. Worauf wird geprüft? Auf das Urheberrecht. Wenn ein anderer die Rechte an den Materialien hält, dürfen die Inhalte erst gar nicht veröffentlicht werden. Plattformen wie Facebook oder YouTube verwenden derartige Filter bereits heute, einer der bekanntesten ist Content ID von Google.

Am Ende bleibt es bei dem Vorschlag von Deutschland und Frankreich: Die Regelung gilt für alle Anbieter, die älter als drei Jahre sind, mehr als 10 Millionen Euro Umsatz machen und mehr als 5 Millionen Besucher pro Monat verzeichnen. Was nach großen Zahlen klingt, betrifft in Realität letztendlich auch viele kleinere Plattformen, so auch die Piraten-Abgeordnete Julia Reda.

Was das Leistungsschutzrecht bedeutet

Artikel 11 firmiert hingegen unter dem Titel Leistungsschutzrecht, im Volksmund auch öfter Linksteuer genannt. Sobald ein Link inklusive sehr kurzem Anreißtext gesetzt wird, soll Geld fließen. So möchte sich die Lobby einen Teil der Einnahmen von Google sichern – schließlich verdient der Konzern mit der Auflistung von Links zu interessanten Inhalten sein Geld. Die Maßnahme dient vor allem großen Verlegern – 64 Prozent der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht sollen so beispielsweise an den Axel Springer Verlag gehen.

Die neue Regelung sieht jetzt vor, dass Nachrichten-Suchmaschinen zwar Links und einzelne Wörter oder kurze Textausschnitte darstellen dürfen, ganze Sätze oder Überschriften jedoch nicht.

Natürlich nimmt Google diese Regelung nicht einfach so hin, am Ende bleibt die Drohung aufrecht: Google wird Google News in Europa daraufhin komplett einstellen. Die große Vorlage zu der Regelung stammt dabei aus Deutschland – auch hier war die Umsetzung schwierig und am Ende nicht zielführend. Aber wenn ein Gesetz in einem Land schon von Haus aus nicht gut funktioniert, dann heben wir es eben auf EU-Ebene.

Die Freiheit des Internets

Ein erhebliches Problem sind auch die massiven Strafen, die Konzernen drohen. Im Zweifel werden alle Anbieter zu Overblocking tendieren – das bedeutet, Inhalte lieber vorsorglich zu sperren als im Nachhinein dafür eine Strafe zu riskieren. Sinnvolle Einspruchsmöglichkeiten gegen die Sperre eines Uploads gibt es indes nicht. Zudem ist die Reform erst der Anfang. Sind derartige Filter erst installiert, können sie beliebig in weiteren Novellen erweitert werden. Wie wäre es mit Inhalten über Terrorismus? Pornografie? Oder regierungsfeindlichen Texten, …? Der nächste Schritt, in heftige Zensur, ist im Zweifel nur eine kleine Novelle entfernt.

Das Thema war schon häufiger Anlass für eine Podcast-Folge in Mobilegeeks Fernweh, zuletzt haben wir heute noch über den Vorschlag von Frankreich und Deutschland gesprochen – der nun (leider) umgesetzt wird.

Via Netzpolitik.org


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